Intelligente und transparente Kommunikation ist der wesentliche Faktor für den Erfolg Ihres Versorgungswerks.
Betriebliche Vorsorge-
lösungen klar
kommunizieren
Intelligente betrieblichen Vorsorgelösungen: Einfache Kommunikations- und Verwaltungs-Prozesse sorgen dafür, dass komplizierte Zusammenhänge der betrieblichen Altersvorsorge sowohl auf Unternehmens- als auch auf Arbeitnehmerseite ankommen.
VELSIO · Vorsorge mit Perspektive
Was wird aus Ihrem Beitrag?
Berechnen Sie, wie viel mit Ihrem Netto-Eigenbeitrag in Ihre betriebliche Altersvorsorge fließen kann. Steuer- und Sozialabgabenersparnis sowie ein Zuschuss Ihres Arbeitgebers können Ihre Vorsorge verstärken.
Ihre persönliche Berechnung
12 gleiche Monatsgehälter
So viel weniger Netto möchten Sie einsetzen.
Laut Gehaltsabrechnung
Gesamter Satz Ihrer Kasse; Vorgabe: 2,9 %
Gesetzliche Grundregel ohne abweichenden Tarifvertrag. Ihr Arbeitgeber kann auch mehr leisten.
Gesamter Zuschuss, nicht zusätzlich zur 15-%-Regel.
Modellannahme nach sämtlichen Kosten
Monatsrente je 10.000 € Kapital; frei gewählte Annahme
Für gesetzlich kranken-, renten- und arbeitslosenversicherte Arbeitnehmer im ersten Dienstverhältnis. Berechnungsjahr: 2026.
Der Rechner überträgt und speichert Ihre Eingaben nicht.
Ihre Vorsorge · monatlich
—
fließen in Ihre betriebliche Altersvorsorge
- Ihr Netto-Eigenbeitrag
- —
- Steuer- & SV-Ersparnis
- —
- Arbeitgeberzuschuss
- —
Der Prozentwert zeigt den Anteil aus heutiger Abgabenersparnis und Arbeitgeberzuschuss am Gesamtbeitrag. Er ist keine Rendite und berücksichtigt keine späteren Abgaben.
Unverbindliche Orientierung am Beispiel einer Direktversicherung. Die tatsächliche Gehaltsabrechnung und Ihr konkretes Angebot können abweichen.
Ein Blick nach vorn · Modellrechnung
Welches Vorsorgekapital ist denkbar?
Wertentwicklung und Rentenfaktor können Sie unter „Berechnung verfeinern“ anpassen.
Keine garantierte Leistung, keine Tarifberechnung. Die Wertentwicklung ist eine Annahme nach allen Kosten; der tatsächliche Rentenfaktor ergibt sich erst aus dem gewählten Vertrag. Die Werte sind nominal, ohne Inflationsbereinigung. Spätere Leistungen sind grundsätzlich steuerpflichtig; bei gesetzlich Krankenversicherten können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen. Entgeltumwandlung kann die gesetzliche Rente und weitere Sozialleistungen mindern.
Die Berechnung nutzt den BMF-Programmablaufplan zur Lohnsteuer 2026. Verglichen werden zwölf gleich hohe Monatsgehälter vor und nach Entgeltumwandlung. Einbezogen werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie die gesetzlichen Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Persönliche Freibeträge, Sonderzahlungen, weitere Einkünfte, Kirchensteuer-Kappung, Faktorverfahren, bestehende bAV-Verträge und privat Krankenversicherte werden nicht abgebildet. Die Steuerklasse ist keine abschließende Einkommensteuerberechnung. Für Steuerklasse II wird der Grund-Entlastungsbetrag berücksichtigt, ohne Erhöhungen für weitere Kinder.
Für 2026 gelten in der allgemeinen Rentenversicherung 8.450 € und in der Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € als monatliche Beitragsbemessungsgrenzen. Arbeitnehmeranteile: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % zuzüglich des halben individuellen Zusatzbeitrags; Pflegeversicherung abhängig von Kindern und Bundesland.
Im dargestellten Standardfall sind bis zu 676 € monatlich steuerfrei und bis zu 338 € monatlich sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Diese Grenzen beziehen sich auf den Gesamtbeitrag einschließlich Arbeitgeberzuschuss. Andere bestehende Beiträge können sie bereits ausschöpfen. Der Rechner begrenzt die Gesamteinzahlung auf 676 € und das verbleibende Bruttogehalt auf mindestens 2.001 €, um Mini- und Midijobs auszunehmen. Eine über den gesetzlichen Anspruch hinausgehende Umwandlung bedarf der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Standardmäßig wird ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % des umgewandelten Entgelts angesetzt, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Berücksichtigt werden die vier genannten Versicherungszweige. Abweichende tarifvertragliche Regelungen sind möglich. Alternativ können Sie einen tatsächlich vereinbarten Gesamtprozentsatz eintragen.
Die Kapitalrechnung verwendet gleichbleibende Beiträge zum Monatsende bis zum gewählten Rentenalter und eine gleichbleibende jährliche Wertentwicklung nach sämtlichen Kosten. Ohne Vertrag lassen sich weder Kosten noch garantierte Rentenleistungen bestimmen. Der Rentenfaktor ist deshalb eine veränderbare Modellannahme. Bei 0 % entspricht das rechnerische Kapital der Summe der Beiträge. Eine Verringerung gesetzlicher Ansprüche und die Abgaben im Rentenbezug sind in den Ergebnissen nicht gegengerechnet.
Stand: September 2026. Rechengrundlagen: Bundesministerium der Finanzen (Programmablaufplan 2026), Sozialversicherungsrechengrößen 2026, Bundesgesundheitsministerium und die genannten gesetzlichen Vorschriften. Für eine verbindliche Ausgestaltung stimmen wir Ihre Versorgung mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ab.
KLAR KOMMUNIZIEREN
EMOTIONAL BINDEN
Betriebliche Vorsorge emotional erlebbar machen, transparent, erfolgreich, mitarbeiterorientiert.
EFFIZIENT ARBEITEN
Effizienter Verwaltungsprozess: lösungsorientiert und persönlich.
WAS MITARBEITER WOLLEN
Frauen und Männern ist die betriebliche Altersvorsorge am wichtigsten. Frauen legen Wert auf kostenfreie Getränke (34,9%) und Gesundheitsvorsorge (27,4%), während Männer eher monetäre Gehaltsbestandteile bevorzugen. Auf Platz zwei steht hier der erfolgsabhängige Bonus (30%), auf Platz drei die Gewinnbeteiligung (28.4%).